Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Für Vermietung und Verkauf gültige Bedingungen

 

1. Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Vermieters erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Bei einer Auftragserteilung gelten diese Geschäftsbedingungen als anerkannt. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Gegenbestätigungen des Mieters bzw. Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Für Lieferungen ins Ausland gelten gesonderte Bedingungen.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote werden nur nach schriftlicher Anfrage erstellt, sind freibleibend und unverbindlich soweit im Angebot nichts vermerkt. Erklärungen unserer Mitarbeiter sind unverbindlich und nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich anerkannt und/ oder bestätigt sind. Bestellungen werden von uns nur in schriftlicher Form anerkannt und bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Wandlung und Minderung
Wandlung oder Minderung des Preises und Nachlieferung kann erst dann verlangt werden, wenn ein Nachbesserungs- oder Nachlieferungsversuch seitens des Verkäufers/Vermieters erfolglos verlaufen ist.
Echtholz und Leder sind Naturprodukte. Abweichungen in Farbe, Struktur und Oberfläche sind deshalb möglich.
4. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Bonn.
5. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Alle weiteren Bedingungen, soweit nicht unter I., II. und III. aufgeführt, regeln sich nach dem geltenden Recht.

 

II. Zusätzliche zu I. geltende Bedingungen für Vermietung

 

1. Vertragsschluss
Bestellungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. die Bestellung muss den Veranstaltungsort, die Bezeichnung für die Veranstaltung, den Mietzeitraum sowie die genaue Lieferanschrift enthalten.
Unrichtige bzw. unvollständige Angaben entbinden uns von jeder Einhaltung von Terminvereinbarungen. Bestellungen zu verschiedenen Lieferorten (auch verschiedene Messestände) sowie Nachbestellungen zu einem bestehenden Auftrag werden als getrennte Aufträge behandelt. Frachtkosten werden erneut berechnet.
2. Preise
Der Mietzins gilt ab unserem Lager. Die Preise verstehen sich in EUR zzgl. Fracht und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die von uns in Rechnung gestellten Frachtkosten beinhalten, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart, die Anlieferung zum Messestand (Standgrenze), die Einlagerung des Verpackungsmaterials durch uns sowie die Abholung (näheres siehe II. 11). Die Verteilung der Möbel ist nicht inbegriffen. Eillieferungen, Kurierfahrten oder Nachlieferungen werden zum üblichen Satz abgerechnet.
3. Zahlung
Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb 15 Tagen zu begleichen. Neukunden werden nur gegen Vorkasse oder Nachnahme beliefert.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden wir die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Weitere Lieferungen, auch bereits bestätigte Aufträge, werden nur gegen Vorkasse ausgeführt. Außerdem behalten wir uns vor, eine Kaution in Höhe des Warenwertes zu verlangen bzw. ganz von weiteren Lieferungen abzusehen.
Im Rechnungsbetrag enthaltene Frachtkosten sind nicht skontierfähig! Der Skontobetrag wird Ihnen auf der Auftragsbestätigung und Rechnung separat ausgewiesen                                                                

4. Mietzeit
Der Mietpreis gilt für die Dauer der Veranstaltung, höchstens jedoch für 14 Tage. Bei Veranstaltungen über diesen Zeitraum hinaus oder bei verspäteter Rückgabe des Mietgutes erhöht sich der Mietzins für jeden weiteren Tag gemäß unserer Tagespreisliste. Das Mietgut dient nur dem vorgesehenen Zweck auf der jeweiligen Veranstaltung. Eine anderweitige Verwendung im gleichen Zeitraum oder im Anschluss daran ist nicht gestattet. Das Verbringen des Mietgutes an einen anderen Platz (Messestand) oder Ort ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Andernfalls ist der Mieter für dadurch entstandene Schäden und Verluste voll haftbar. In Ausnahmefällen kann der Mietzeitraum nachträglich verlängert werden. Dies ist jedoch nur nach schriftlicher Anfrage des Mieters und unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung möglich.
5. Lieferung und Abholung
Lieferverzögerungen aufgrund unvorhergesehener Ereignisse hat der Vermieter nicht zu vertreten. Unvollständige Angaben entbinden uns von jeglicher Lieferverpflichtung (s. II.1).
a. Anlieferung durch die Firma Massivbox
Das Mietgut wird rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn angeliefert. Besondere Terminvereinbarungen sind nur dahingehend möglich, dass die Anlieferung bzw. Abholung bis zu einem festgelegten Termin erfolgt. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Terminvereinbarungen welche die Anlieferung bzw. Abholung zu einem festen Datum und/ oder Uhrzeit bestimmen, sind unverbindlich. Die Abholung des Mietgutes erfolgt in der Regel nach Veranstaltungsschluss oder an den darauffolgenden Tagen. Bis zur Übergabe an uns, auch zu einem späteren Termin, ist der Mieter für das Mietgut verantwortlich. Falls das Mietgut trotz mehrmaligen Versuchs nicht abgeholt werden kann, ist der Mieter verpflichtet, es auf seine Kosten innerhalb von 4 Tagen an uns zurückzuschicken. Dies gilt auch, falls der Mieter das Mietgut versehentlich mitgenommen hat.
b. Transport durch eine Spedition/Kurier
Wir behalten uns vor, das Mietgut durch eine Spedition anzuliefern. Der Transport erfolgt in eigens dafür vorgesehenen Verpackungen. Für die fachgerechte Einlagerung des Leergutes, die ordnungsgemäße Verpackung des Mietgutes für den Rücktransport sowie für die termingerechte Rücklieferung an uns ist der Mieter verantwortlich. Die Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
Das Mietgut muss spätestens 4 Tage nach Veranstaltungsende bzw. zum vereinbarten Termin bei uns im Hause sein, andernfalls wird unabhänging von der vorangegangenen Mietdauer der Mietzins für jeden weiteren Tag gemäß unserer Tagespreisliste fällig. Soll die Ware von uns abgeholt werden, so ist dies gesondert zu vereinbaren.
Falls die Ware am vereinbarten Termin durch die Spedition nicht angeliefert ist, muss der Mieter sich bis 14.00 Uhr mit uns in Verbindung setzen, damit gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen werden können.
c. Anlieferung mit Sondergenehmigung
Ist die Anlieferung bzw. Abholung des Mobiliars nur mit Sondergenehmigung oder Ausweis möglich, ist der Auftraggeber oder deren Beauftragter verpflichtet uns darauf hinzuweisen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass wir rechtzeitig und kostenfrei in Besitz der nötigen Ausweise und Genehmigungen kommen. Sollte eine Übergabe nicht termingerecht erfolgen oder gar versäumt werden, haftet der Auftraggeber oder dessen Beauftragter für Verzögerungen bei der Anlieferung bzw. der Abholung. Die dabei entstehenden Kosten sind dann ebenfalls durch den Auftraggeber zu tragen. Gleiches gilt, wenn die Lieferung nicht durch unser Unternehmen erfolgt, sondern durch von uns beauftragte Zulieferer.
6. Ersatzlieferung
Wir behalten uns vor, in Ausnahmefällen (höhere Gewalt, etc.) bzw. bei rechtzeitig reklamierten Schäden dem Mieter anstelle der bestellten Ware gleichwertigen oder besseren Ersatz zum gleichen Preis zu liefern.
7. Gefahrenübergang
Der Mieter ist ab der Übergabe des Mietgutes am Veranstaltungsort, bzw. ab dem Zeitpunkt der Abholung in unserem Lager, für das Mietgut verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich, nur die vorgesehene Verpackung zu verwenden. Beschädigungen bzw. Verlust, die durch unsachgemäßen Transport bzw. Einsatz entstehen, gehen voll zu Lasten des Mieters. Eventuelle Mängel an der Mietsache oder Falschlieferungen sind sofort nach Erhalt der Mietware an uns zu melden. Äußerliche Beschädigungen der Verpackung sind unbedingt auf dem Frachtbrief bzw. Übergabeschein zu vermerken. Nachträgliche Beanstandungen können nicht akzeptiert werden. Die Verantwortung für das Mietgut endet mit der Abholung durch uns, bzw. bei Übergabe in unserem Lager.
8. Haftung, Versicherung
Das Mietgut wird grundsätzlich nicht durch uns versichert.
Dabei ist es egal ob die Lieferung durch Massivbox, Spedition, Eilkurier oder sonstige Frachtführer erfolgt.
Das Gleiche gilt bei Selbstabholung in unserem Lager.
Fehlendes bzw. nicht mehr zurückgeliefertes Mietgut wird zum Listenpreis berechnet. Mietgut, welches noch reparaturfähig ist, wird von uns überholt. Ersatzteile und Zeitaufwand werden an den Mieter verrechnet. Wir empfehlen das Mietgut in die Standversicherung einzubinden oder eine entsprechende Versicherung abzuschließen.   Warenwert = Versicherungswert
Den Versicherungswert des Mietgutes erhalten sie von uns auf Wunsch schriftlich mitgeteilt.
Ausland
Wegen des höheren Risikos im Ausland und der evtl. längeren Mietdauer sind Auslandseinsätze bei der Versicherung extra anzumelden.                                                                                                                           

9. Rücktritt
Ein Rücktritt seitens des Mieters von einem bestehenden Mietvertrag ist nicht möglich, es sei denn, dieser erfolgt einvernehmlich.
10. Eilbestellungen
Eilaufträge werden nur ausgeführt, wenn uns die Auftragsbestätigung von einem unterschriftsberechtigten der bestellenden Firma unterschrieben zurückgefaxt wird. Bei Stornierung von bereits bestätigten Eilaufträgen hat der Mieter die vollen Kosten zu tragen.
11. Berechnung der Frachtkosten                                                                                                                          

a. Bei einer Anlieferung direkt durch Massivbox gelten die Massivbox Frachtpreise.
b. Bei einer Anlieferung durch eine Spedition/Kurier wird die Ware zu Lasten des Empfängers angeliefert. Die Einlagerung des Leergutes sowie die Rücksendung erfolgt zu Lasten des Mieters. (näheres s. II.5b)
12. Reservierung von Mobiliar                                                                                                                          

Die Reservierung von Waren ist nur nach schriftlicher Anfrage möglich. Die Reservierungsdauer beträgt maximal 10 Tage. Die Reservierung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind keine Reservierungen mehr möglich.

 

III. Zusätzlich zu I geltende Bedingungen für den Verkauf

 

1. Lieferzeiten
Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind freibleibend, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Diese Lieferverzögerungen berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Unrichtige bzw. unvollständige Angaben entbinden uns von jeder Einhaltung von Terminvereinbarungen.
2. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben wurde.
Erkennbare Transportschäden werden nur anerkannt, wenn diese sofort beim Empfang der Ware festgestellt und auf dem Anlieferbeleg vermerkt werden. Beschädigungen der Verpackung müssen auf dem Frachtbrief bzw. auf dem Übergabeschein vermerkt werden. Die Ware muss auch bei äußerlich unbeschädigter Verpackung innerhalb 3 Tagen auf Transportschäden kontrolliert werden. Eventuelle Schäden sind unverzüglich dem Verkäufer schriftlich zu melden. Spätere Reklamationen werden nicht mehr anerkannt.
3. Preise
Die Preise verstehen sich in EUR zzgl. Fracht und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4. Zahlung
Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb 15 Tagen zu begleichen. Neukunden werden nur gegen Vorkasse oder Nachnahme beliefert. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden wir die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Weitere Lieferungen, auch bereits bestätigte Aufträge, werden nur gegen Vorkasse ausgeführt. Außerdem behalten wir uns vor, eine Kaution in Höhe des Warenwertes zu verlangen bzw. ganz von weiteren Lieferungen abzusehen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
6. Rücktritt
Bei einem Rücktritt von schriftlich bestellten und von uns bestätigten Waren, welche zu unserem Lagerbestand gehören, ist mindestens 25% des Listenpreises zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 20, - EUR zu zahlen. Bei Waren, die nicht auf Lager sind, ist der dem Verkäufer entstandene Schaden zu zahlen, mindestens jedoch 50% vom Listenpreis zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von

20, - EUR. Änderungen vorbehalten. Für Druckfehler keine Haftung.

7. Sonstiges

Massivholz kann sich durch Sonneneinstrahlung, Temperaturschwankungen, Luftfeuchtigkeit und andere Einflüsse verändern. Verziehungen, Holzrisse und Astteile sind möglich und sind ein Zeichen der Echtheit und massiven Qualität.